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URTEILE
Cannabis darf – ausnahmsweise – selbst angebaut werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet, einem schwer kranken Mann eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen, weil dieses Mittel für seine medizinische Versorgung notwendig sei und ihm keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung stehe. Hier ging es um einen 53jährigen, an MS erkrankten Mann, der seit mehr als 20 Jahren Cannabis einnahm. Der Eigenanbau liege hier ausnahmsweise im „öffentlichen Interesse“. Und ein Erwerb von Medizinalhanf scheide aus Kostengründen aus, weil die Krankenkasse nicht leistungspflichtig sei.

(Quelle: §§BvwG, 3C 10/14, Bild: vege #78608704 - fotolia.com)

 

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