Pfeil Zurück Trennstrich
       
 

Im Gespräch zum 32. Deutschen Krebskongress

Mehr Teilhabe an der Therapieentscheidung: "Gut informierte Patienten fühlen sich besser."

Prof. Dr. med. Florian Lordick

Internet und moderne Medien tragen dazu bei, dass sich das Arzt-Patienten-Verhältnis wandelt. Partizipativ und patientenorientiert sind die Stichworte, die in diesem Zusammenhang auf dem Deutschen Krebskongress 2016 diskutiert werden. Prof. Dr. Florian Lordick, Direktor des Universitären Krebszentrums Leipzig und Mitglied des Vorstands der Deutschen Krebsgesellschaft, geht im Interview auf die Herausforderungen und Chancen einer patientenorientierten Kommunikation ein.

Herr Professor Lordick, die Begriffe patientenorientiert und partizipativ werden oft in einem Atemzug genannt. Was bedeuten sie genau?

Patientenorientierung bedeutet, dass sowohl die Bedürfnisse als auch die Rechte der Patienten im Zusammenhang mit der Behandlung in den Vordergrund gestellt werden. Partizipativ meint die Beteiligung des Patienten, insbesondere bei der Entscheidungsfindung über die Therapie.

2013 trat das neue Patientenrechtegesetz in Kraft. Was hat sich aus Ihrer Sicht seitdem geändert?

Die Rechte der Patienten auf Aufklärung, Information und Beteiligung waren schon vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes an verschiedenen Stellen im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Aber das Patientenrechtegesetz fasst diese Elemente zusammen und strukturiert sie in übersichtlicherer Form, als das vor 2013 der Fall war. Konkret hat das Gesetz zur Einführung von Kammern an den Gerichten geführt, die sich speziell mit Patientenrechten befassen. Es legt außerdem fest, wie Patienten informiert werden müssen und macht Vorgaben zum Umgang mit Behandlungsfehlern. Insgesamt stärkt es die Position der Patienten in der Arzt-Patient-Beziehung und gegenüber den Krankenkassen.

Was hat sich für die Kliniken dadurch verändert?

Rein formal gesehen, wenig. Aber die meisten Kliniken und Praxen kümmern sich inzwischen stärker um das Qualitäts- und Beschwerdemanagement. Es gibt Kliniken, die eine offene Kommunikation von Behandlungsfehlern sowohl unter Kollegen als auch gegenüber Patienten gezielt fördern. Manche haben vierteljährliche Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen als Teil ihrer Klinikroutine eingeführt. Solche M&M-Konferenzen gehören auch zur Routine an den zertifizierten Zentren der Deutschen Krebsgesellschaft. Als Folge des Patientenrechtegesetzes nahm in den letzten Jahren auch die Zahl der Patientenverfügungen zu. Sicher gibt es noch Bedarf für Strukturverbesserungen. Dennoch zeichnet sich da ein Wandel ab.

Wie gut informiert erleben Sie die Patienten, die zu Ihnen in die Behandlung kommen?

Besonders in der Onkologie kümmern sich Patienten eingehend um umfassende Informationen. Viele kommen mit Freunden oder Angehörigen, die mithören, ins Beratungsgespräch. Manche haben detaillierte Fragenkataloge vorbereitet. Auch die Nachfrage nach einer Zweitmeinung hat erheblich zugenommen. Aber natürlich gibt es ein breites Spektrum – von Menschen, die nicht so viel über ihre Erkrankung wissen wollen oder keinen guten Zugang zu Informationsquellen haben bis hin zu sehr gut informierten Betroffenen.

Kommen aktiv beteiligte Patienten besser mit ihrer Erkrankung zurecht?

Eine starke Evidenz dafür, dass das Behandlungsergebnis besser ausfällt, wenn der Patient besser informiert ist, haben wir nicht. Aber es gibt gute Belege dafür, dass sich gut informierte Patienten besser fühlen. Sie leiden weniger häufig unter Ängsten während der Behandlung und unter Depressionen. Besonders angesichts der hohen Komplexität vieler Krebstherapien ist es vorteilhaft für den Behandlungsverlauf, wenn der Patient versteht, welche Maßnahmen getroffen werden und wo er mitarbeiten kann, wann er sich bei Problemen melden muss und wann er eine Selbstmedikation starten soll. Das ist zumindest unser Eindruck.

Wo lässt sich das Konzept der partizipativen Entscheidungsfindung bei Krebspatienten am besten einsetzen?

Grundsätzlich hat jeder Patient ein Recht auf Beteiligung an der Therapieentscheidung. Möglicherweise brauchen unterschiedliche Patientengruppen aber unterschiedliche Entscheidungshilfen. Manche Patienten signalisieren auch, dass sie gar nicht in den Entscheidungsprozess einbezogen werden wollen. Auch dieser Wille sollte respektiert werden.

Wo liegen die Barrieren in der Umsetzung auf ärztlicher Seite?

Partizipative Entscheidungsfindung setzt kommunikative Kompetenzen beim Arzt voraus. Das heißt, Onkologen müssen entsprechend geschult sein. Hier sind unsere Weiterbildungskonzepte noch lückenhaft. Die Erwartungskataloge der Landesärztekammern für die onkologische Facharztausbildung schreiben zwar den Erwerb von Kommunikationskompetenzen vor; wie das genau geschehen soll, wird dort aber nicht aufgeführt. Ich halte das für einen Fehler. Genauso, wie wir uns darin ausbilden lassen müssen, wie man ein Ultraschallbild richtig interpretiert, so müssen wir auch lernen, wie man dem Patienten Informationen vermittelt.

Helfen aus Ihrer Sicht strukturierte Vorgaben zur partizipativen Entscheidungsfindung?

Wir müssen zunächst mehr darüber lernen, welche Bedürfnisse der Patient im Hinblick auf eine partizipative Entscheidungsfindung hat. Auch fehlt ein Prozess, die Willensbildung des Patienten in den Tumorboards verlässlich abzubilden. Wenn zum Beispiel der Arzt im Tumorboard äußert, dass dieser Patient nicht so gerne operiert werden möchte, dann ist das zunächst noch kein Element partizipativer Entscheidungsfindung, sondern möglicherweise ein oberflächlich gewonnener Eindruck aus einem ersten Gespräch. Wir müssen außerdem die Patientenbeteiligung bei der Konzeption klinischer Studien und bei der Wahl von Endpunkten klinischer Forschung stärken. Da liegt noch ein großer Berg an Arbeit vor uns. Hier hoffe ich auch auf die Vertreter der Selbsthilfe, die als „Patient Advocates“ die Bedürfnisse und Rechte von Patienten in der Öffentlichkeit und gegenüber Krankenkassen, Zulassungsbehörden oder Studiennetzwerken vertreten.

(Quelle: Pressenachrichten DKG, 32.DKK; Bildquelle: privat)