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Hausärzte sind und bleiben wichtiger Partner für Krebskranke Sie sind rein formal in der Pflicht, dennoch wird ihre Rolle in der interdisziplinären Betreuung von krebskranken Patienten diskutiert. Das Sozialgesetzbuch V regelt die Verantwortung des Hausarztes. Sie sind für die allgemeine und fortgesetzt ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis des häuslichen und familiären Umfeldes, die Koordination, die Dokumentation sowie die Einleitung und Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen zuständig. Der Patient soll und muss seinen Hausarzt in Entscheidungen auf seinem Weg in Diagnostik, Therapie sowie alle folgenden spezifischen Entscheidungen einbeziehen. Der Hausarzt ist in der Pflicht, seine aktuellen Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und sich kontinuierlich mit den behandelnden Onkologen und weiteren Fachärzten auszutauschen. Eine enge Vernetzung von Onkologen und Hausarzt sollte die Regel sein. Auf dem Tag der Hausärzte beim DKK 2014 wurde die Idee der Versorgungslandschaft Pflege diskutiert. Folgende Ziele wurden beraten:
Ein engagiertes Programm, dem wir viel Erfolg wünschen! (Red.) (Quelle: Alexander Raths – fotolia.com)
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