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Heller Hautkrebs – Berufskrankheit!

Seit Januar 2015 ist Heller Hautkrebs in die amtliche Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Das heißt, dass die Kosten für die Therapie von multiplen Aktinischen Keratosen (AK) und Plattenepithelkarzinomen durch beruflich bedingte UV-Exposition nach Antragstellung des Arbeitnehmers von der Unfallversicherung getragen werden. Die Risikogruppen der Bauarbeiter, Postboten, Skilehrer, Dachdecker oder anderer Outdoor-Berufe werden diese Regelung nutzen können.

(Quelle: BMG, RKI)

Kleiner Aufwand – großer Nutzen

Das Ergebnis einer französischen Studie hat´s gezeigt: Schon bei geringer körperlicher Aktivität ist der Effekt gegenüber völlig inaktiven Älteren groß. Ein kurzes Training wie z.B. 15 Minuten zügiges Spazierengehen pro Tag, senkt die Mortalität über einen Zeitraum von zwölf Jahren um 22%.

(Quelle: Praxis-Depesche 2016)

Immunsystem gegen Krebszellen

Neues onkologisches Therapiekonzept setzt sich immer mehr durch! Es scheint so, dass die Zeiten der Chemotherapie langsam zu Ende gehen. Bei der Chemotherapie wurden alle entarteten Zellen nebenwirkungsreich mit der großen exogenen Keule eliminiert. Gegenwärtig werden auf den onkologischen Kongressen weltweit die Chancen der onkologischen Immuntherapie diskutiert. Die Strategie: Das körpereigene Immunsystem soll aktiviert werden, die Krebszellen zu erkennen und zu eliminieren. Erste immunonkologische Substanzen werden aktuell in unterschiedlichen Indikationen zugelassen.

(Quelle: GFI Der Medizin-Verlag)

Oft gelesen – positiver Effekt mit ASS

Eine US-Studie hat die Aufmerksamkeit aktualisiert: Die regelmäßige Einnahme von ASS soll bei gastrointestinalen Tumoren präventiv wirken. Die Daten lieferten die Nurses´Health Study und die Health Professional Follow-up Study, an der 135.000 Frauen und Männer teilgenommen hatten. Sie gaben Auskunft über ihren Konsum von ASS; sie hatten es z.B. wegen Kopfschmerzen, Arthritis, Muskel- und Gelenkschmerzen eingenommen.

(Quelle: Springer Medizin Verlag)