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URTEILE
MISTEL als Krebs-Heilmittel ausgeschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) Ärzte und der Gesetzlichen Krankenkassen hat das Recht, Misteltherapien, die zur Heilung von Krebs angeboten werden, vom Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen auszuschließen. Die Wirksamkeit dieser Präparate sei bisher nicht nachgewiesen. Eine Brustkrebspatientin wurde mit einem nicht verschreibungsfähigen Mistelpräparat behandelt. Die Kosten müssen ihr nicht ersetzt werden. In der Palliativmedizin seien solche Mittel „zur Verbesserung der Lebensqualität“ allerdings Kassenleistungen.

(Quelle: §§VBSG, B1 KR 30/15, Bild: vege #78608704 - fotolia.com)