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Krebsprävention
Neue EU-Regeln gegen Acrylamid-Gefahr!

Mit neuen Regeln geht die Europäische Union gegen das krebsverdächtige Acrylamid in Lebensmitteln vor. Diese gelten für Lebensmittelhersteller, Restaurants und Backstuben, aber sie werden auch vor unserer häuslichen Küche nicht halt machen.

Diskussionen über Acrylamid in Pommes Frites, Chips und Spekulatius gibt es seit dem Jahre 2002, als der Stoff durch schwedische Wissenschaftler in Lebensmitteln nachgewiesen wurde. Wo entsteht eigentlich Acrylamid? Bei großer Hitze in stärkehaltigen Waren wie Kartoffeln und Mehl – und zwar beim Backen, Frittieren, Braten und Rösten. Für das Bundesinstitut für Risikobewertung steht fest: Tierstudien haben gezeigt, dass Acrylamid krebserzeugend wirkt, deshalb ist es als mutagener und kanzerogener Stoff mit Bedeutung für den Menschen eingestuft.

Die neuen EU-Regeln geben von 2019 an vor, Acrylamid in Lebensmitteln so weit wie möglich zurückzudrängen. So sollen Kartoffelsorten mit wenig Stärke, Pommes vor dem Frittieren eingeweicht oder blanchiert, die Waren möglichst wenig gebräunt und die Hitze beim Garen auf das Notwendigste begrenzt werden.

Neue EU-Regeln sollen von 2019 an das krebsverdächtige Acrylamid in Lebensmitteln wie Pommes, Chips oder Knäckebrot so weit wie möglich zurückdrängen. Experten der EU-Mitgliedsländer billigten heute eine Vorlage der EU-Kommission mit neuen Regeln für Lebensmittelhersteller, Restaurants und Backstuben.

Acrylamid entsteht beim Rösten, Backen, Braten oder Frittieren vor allem bei besonders stärkehaltigen Lebensmitteln wie Kartoffeln und Mehl. In Tierversuchen wurde ein erhöhtes Krebsrisiko nachgewiesen, wenn man den Stoff zu sich nimmt. Ziel der neuen EU-Regeln ist es, beim Garen möglichst wenig Acrylamid entstehen zu lassen.

So wird zum Beispiel vorgegeben, Kartoffelsorten mit wenig Stärke zu verwenden und Pommes Frites vor dem Frittieren einzuweichen oder zu blanchieren, um die Stärke auszuwaschen. Auch sollen die Hitze beim Garen auf das Nötigste begrenzt und die Waren so wenig wie möglich gebräunt werden, um die Entstehung von Acrylamid zu drosseln. Bräunungstabellen sollen dazu in der Praxis einen Anhaltspunkt geben.

Die Gastronomie befürchtet großen Mehraufwand und wehrt sich gegen die geplanten Auflagen. Gesundheitsexperten mahnen jedoch, die Aufnahme von Acrylamid so weit wie möglich zu verringern. Für uns Endverbraucher soll es auf den Packungen Bräunungstabellen geben, damit die Krebsgefahr möglichst reduziert wird.

EANU meint: Es war höchste Zeit für eine Regelung auf europäischer Ebene! Man kann nur hoffen, dass die Hersteller und die Gastronomie auch auf die Einhaltung kontrolliert werden!