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Weißer Hautkrebs - Hautkrebs als Berufskrankheit

Verbringen Arbeitnehmer mindestens ein Drittel ihrer Arbeitszeit im Freien, können sie hellen Hautkrebs als Berufskrankheit anerkennen lassen. Diese Faustregel gilt in erster Linie für „outdoor worker“ wie Bauarbeiter, Straßenarbeiter, Dachdecker, Land- und Forstwirte oder Bergführer, die einer natürlichen UV-Strahlung ausgesetzt sind.

Darauf machte Peter Elsner bei der Weltkonferenz für Hautkrebsprävention in Berlin aufmerksam. Elsner ist Direktor der Klinik für Dermatologie an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Die Regelung gilt aber beispielsweise auch für Fotografen, die viel Arbeitszeit im Freien verbringen, oder Personen, die beruflich viel ins südliche Ausland reisen müssen. Im August gab das Bundesarbeitsministerium bekannt, dass heller Hautkrebs als Berufskrankheit anerkennt werden soll. Im vergangenen Jahr wurden 214 Patienten gemeldet, die wegen berufsbedingter, natürlicher UV-Strahlung an hellem Hautkrebs erkrankten. Er kann nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung von Berufsgenossenschaften bereits jetzt wie eine Berufskrankheit behandelt werden.

In unserer Ausgabe Heft Nr. 12 informieren wir Sie in einem Gespräch mit Prof. Dennis Nowak, München, über die Regeln für den Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit.

Quelle: Journal Onkologie 2013, Foto: SRH Waldkrankenhaus Gera